
Wann haben Sie zuletzt den kleinen Aufkleber hinten am Gaskasten oder am Heck Ihres Reisemobils kontrolliert? Eben. Oft verschwindet der Termin für die Gasprüfung G607 im Schatten der allgemeinen Hauptuntersuchung. Dabei ist eine intakte Gasanlage kein Detail auf einer Checkliste, sondern die unsichtbare Lebensader in Ihrem rollenden Zuhause. Mit Gas kochen Sie Ihren morgendlichen Kaffee, Sie betreiben den Kühlschrank abseits der Landstrom-Säule und halten den Innenraum an eisigen Wintertagen warm. Genau diese Vielseitigkeit macht Flüssiggas so unersetzlich - und gleichzeitig so anspruchsvoll in der Handhabung.
Die Gasprüfung nach G 607 ist kein lästiges Ritual der Prüforganisationen. Der Sachkundige sucht mit seinem Messgerät nach dem, was Ihnen im Alltag entgeht. Flüssiggas ist odoriert und deshalb im Regelfall zu riechen - eine schleichende Undichtigkeit gibt aber oft so wenig Gas ab, dass Sie davon nichts bemerken. Ein haarfeiner Riss im Gasschlauch, der nach Jahren in der Kälte spröde geworden ist. Ein Druckregler, der den Betriebsdruck Ihrer Anlage nicht mehr verlässlich hält - bei neueren Fahrzeugen sind das 30 Millibar, ältere Anlagen laufen mit 50 Millibar weiter. Sie merken davon im Alltag oft nichts. Bis es zu spät ist und sich das Propan im Staukasten sammelt.
Lange Zeit war unklar, ob die Gasprüfung für privat genutzte Fahrzeuge überhaupt noch verpflichtend ist, nachdem sie aus dem Umfang der Hauptuntersuchung herausgefallen war. Diese Unklarheit ist ausgeräumt. Seit dem 19. Juni 2025 gilt eine bundesweit einheitliche Regel.
Es wurde viel diskutiert, geschrieben und in den Foren der Camper-Gemeinschaft gestritten. Hängt die HU-Plakette an der Gasprüfung? Muss ich die Gasprüfung überhaupt noch machen, wenn ich das Fahrzeug nur privat nutze? Auf die erste Frage lautet die Antwort: Nein, die Gasprüfung läuft eigenständig neben der Hauptuntersuchung. Die zweite hat sich mit der neuen Regelung erledigt. Seit dem 19. Juni 2025 ist die regelmäßige Prüfung der Flüssiggasanlage in Freizeitfahrzeugen in § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Sie betrifft auch privat genutzte Wohnmobile und Wohnwagen - eine Befreiung allein wegen privater Nutzung gibt es dort nicht.
Die Gasprüfung G607 läuft dabei getrennt von der Hauptuntersuchung. Sie fahren also zweigleisig: einmal zur HU und einmal zur Gasabnahme. Das Wiederholungsintervall für Ihre Gasanlage nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 beträgt 24 Monate, gerechnet ab dem letzten Prüftermin. Geprüft wird außerdem vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage und erneut nach prüfpflichtigen Änderungen - etwa wenn Sie ein zusätzliches Gasgerät einbauen lassen. Wer die Frist verstreichen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder sind nach der Dauer der Überschreitung gestaffelt, greifen erst ab einigen Monaten Verzug und bewegen sich im zweistelligen Bereich - die genauen Sätze prüfen Sie am besten im aktuellen Bußgeldkatalog, denn sie ändern sich.
Sicherheitshinweis: Ein Leck in der Gasanlage durch überalterte Schläuche oder defekte Regler birgt akute Explosions- und Brandgefahr. Flüssiggas ist schwerer als Luft und sammelt sich unsichtbar in geschlossenen Räumen. Lassen Sie die Prüffrist nicht verstreichen und beauftragen Sie bei jedem Gasgeruch sofort eine Fachwerkstatt.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf den Hof der Prüfstelle oder Ihrer Fachwerkstatt rollen, dauert die eigentliche Prozedur meist zwischen 20 und 45 Minuten. Doch in dieser Zeit wird das System auf Herz und Nieren geprüft. Der Sachkundige für Flüssiggasanlagen führt eine Dichtheits- und eine Brennprobe durch.
Zuerst steht die Sichtprüfung an. Wie alt sind die Schläuche und der Gasdruckregler? Nach spätestens zehn Jahren müssen diese Komponenten getauscht werden, auch wenn sie noch tadellos aussehen. Maßgeblich ist dabei das aufgedruckte Herstelldatum auf dem Bauteil, nicht der Tag des Einbaus. Wer klug ist, tauscht diese Teile bereits nach sechs bis acht Jahren. Die Hitze im Sommer und die Kälte im Winter lassen das Material unweigerlich altern.
Anschließend schließt der Prüfer ein Druckmessgerät an Ihre Anlage an. Er gibt einen erhöhten Prüfdruck auf die Leitungen und beobachtet das Manometer. Fällt der Druck innerhalb der definierten Zeitspanne stärker ab, als das Arbeitsblatt zulässt, gilt die Anlage als undicht. Erst wenn diese Druckprüfung bestanden ist, geht es an die Verbraucher.
Der Prüfer zündet alle Gasgeräte in Ihrem Reisemobil: den Herd, den Kühlschrank, die Heizung und den Boiler. Die Zündsicherungen werden getestet. Wenn die Flamme - beispielsweise durch einen Windstoß - erlischt, muss das Thermoelement erkalten und die Gaszufuhr stoppen. Funktioniert das an einem Brenner Ihres Herdes nicht in der vorgegebenen Zeit, bleibt die Prüfbescheinigung für die Gasanlage aus.
Die Kosten für die Gasprüfung nach G 607 sind überschaubar und stehen in keinem Verhältnis zu den Risiken einer defekten Anlage. Für die Standardprüfung werden bei Prüforganisationen wie DEKRA, TÜV, GTÜ oder KÜS sowie bei zertifizierten Fachwerkstätten üblicherweise rund 40 bis 80 Euro aufgerufen. Preise sind Verhandlungssache und regional verschieden - fragen Sie vor dem Termin nach.
Dieser Betrag gilt jedoch nur, wenn alles in Ordnung ist. Müssen der Gasdruckregler und die Schläuche getauscht werden, kommen Materialkosten und ein geringer Arbeitsaufwand hinzu. Ein hochwertiger Regler mit Crashsensor liegt preislich deutlich über einem einfachen Standardregler. Auch das Prüfbuch selbst, das sogenannte gelbe Heft, kostet Geld, falls es bei der Erstabnahme neu ausgestellt wird oder Sie Ihr altes Exemplar verloren haben. Nehmen Sie dieses Heft zu jedem Prüftermin mit. Ohne das Prüfbuch, in dem alle verbauten Geräte samt Typennummer gelistet sind, lässt sich die Wiederholungsprüfung nicht sauber dokumentieren.
Ein kaltes Reisemobil im Winter ist ungemütlich. Die Versuchung ist groß, die Gasheizung bereits während der Anreise laufen zu lassen, damit der Aufbau beim Erreichen des Stellplatzes am Abend wohlige 20 Grad hat. Das ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber strengen Auflagen.
Für den Gasbetrieb während der Fahrt sehen DIN EN 1949 und das DVGW-Arbeitsblatt G 607 eine Sicherheitsabsperreinrichtung vor - je nach Baujahr und verbauter Anlage kommen weitere Vorgaben hinzu. In der Praxis heißt das: Sie benötigen einen Crashsensor. Dieses Bauteil erkennt starke Erschütterungen oder einen Aufprall und verriegelt die Gaszufuhr. In Kombination mit einer Schlauchbruchsicherung, die direkt an der Gasflasche sitzt und bei einem plötzlichen Druckabfall - etwa wenn der Schlauch bei einem Unfall abreißt - das Ausströmen verhindert, dürfen Sie Ihre Heizung auch auf der Autobahn betreiben.
Ohne diese Vorrichtungen gehören die Ventile der Gasflaschen während der Fahrt zu. Und beim Tanken schalten Sie die Gasgeräte aus - auch dann, wenn Ihre Anlage einen Crashsensor hat: Der deckt den Betrieb während der Fahrt ab, nicht den Halt an der Zapfsäule. Wenn Sie auf eine Fähre fahren oder in manche lange Alpentunnel einfahren, gilt ebenfalls: Gas abdrehen. Achten Sie dort auf die Beschilderung und die Ansagen der Betreiber, denn die Vorgaben unterscheiden sich von Tunnel zu Tunnel und von Reederei zu Reederei.
Beachten Sie immer die Freigaben und Angaben in Ihrem Fahrzeug- und Aufbauhandbuch. Was der Hersteller Ihres Heizsystems für den mobilen Betrieb vorsieht, sollten Sie einhalten - daran wird Ihre Anlage bei der Prüfung gemessen, und daran hängen Betriebssicherheit und Gewährleistung.
Neben der Explosionsgefahr bei undichten Leitungen gibt es eine zweite, weit unterschätzte Gefahr im Umgang mit Gas. Wenn Sie heizen oder kochen, benötigt die Flamme Sauerstoff. Gleichzeitig entstehen Abgase. Die Gasheizungen in modernen Reisemobilen sind raumluftunabhängig konstruiert. Sie ziehen die Verbrennungsluft von außen und blasen die Abgase über einen Kamin am Dach oder an der Seitenwand hinaus.
Sicherheitshinweis: Heizen oder kochen Sie niemals bei verschlossenen Lüftungsöffnungen. Kohlenmonoxid entsteht bei unvollständiger Verbrennung, ist geruchlos und kann Sie im Schlaf töten. Wir empfehlen dringend einen CO-Melder auf Atemhöhe im Schlafbereich.
Gaskocher hingegen brennen offen im Raum. Wenn Sie im Herbst alle Fenster und Luken fest verschließen, weil ein kalter Wind um den Kastenwagen pfeift, verbrauchen die drei Flammen auf dem Herd rasant den Sauerstoff im kompakten Innenraum. Eines gehört an dieser Stelle klar gesagt: Der Herd ist zum Kochen da, nicht zum Heizen. Wer die Flammen brennen lässt, um den Aufbau warm zu bekommen, zehrt den Sauerstoff auf und provoziert genau die unvollständige Verbrennung, bei der Kohlenmonoxid entsteht. Die Zwangslüftungen, die ab Werk in den Dachluken oder im Bodenbereich verbaut sind, haben einen lebensrettenden Zweck. Sie sorgen für einen minimalen, dauerhaften Luftaustausch.
Kleben Sie Zwangslüftungen niemals zu, auch nicht gegen Zugluft. Wer hier isoliert, spielt mit seinem Leben. Das entstehende Kohlenmonoxid ist tückisch, weil Sie es weder sehen noch riechen oder schmecken können. Es macht müde, schickt Sie in den Schlaf und blockiert den Sauerstofftransport im Blut. Ein CO-Melder schlägt Alarm, wenn der Kamin draußen durch starken Schneefall blockiert ist und die Abgase sich zurück in den Aufbau stauen. Achten Sie beim Kauf auf ein Gerät, das für den Einsatz in Fahrzeugen ausgelegt ist - Melder nach DIN EN 50291-2 werden zusätzlich auf Vibration, Temperaturwechsel und Feuchte geprüft, reine Haushaltsgeräte nicht. Für das Propan selbst empfiehlt sich ein zusätzlicher Gaswarnmelder tief in Bodennähe - dort, wo sich das schwere Gas zuerst sammelt.
Sie müssen kein ausgebildeter Gastechniker sein, um Ihr Reisemobil auf die Gasprüfung vorzubereiten. Ein kurzer Vorab-Check erspart Ihnen oft den zweiten Weg zur Prüfstelle.
Werfen Sie einen Blick in Ihren Gaskasten. Ist der Boden sauber und die Entlüftung nach unten frei? Propan ist schwerer als Luft. Bei einem Leck muss das Gas ungehindert durch die Öffnung im Boden entweichen können. Liegen dort Putzlappen, Ausgleichskeile oder Werkzeugkoffer über der Öffnung, riskieren Sie einen Mangel bei der Prüfung. Der Gaskasten ist kein Staufach für Ihr Zubehör. Er dient der Aufbewahrung der Gasflaschen - und er ist zugleich der einzige Ort, an dem Gasflaschen im Fahrzeug ihren Platz haben. Eine Reserveflasche in der Heckgarage, im Fahrerhaus oder im Wohnraum hat dort nichts verloren: Nur der Gaskasten ist zum Innenraum hin abgeschottet, lüftet nach unten ins Freie und ist frei von Zündquellen.
Prüfen Sie auch das Datum auf Ihren Schläuchen und dem Regler. Wenn das zehnte Jahr erreicht ist, lassen Sie die Teile am besten schon vor dem Prüftermin in einer Fachwerkstatt erneuern. Kontrollieren Sie, ob alle Brenner an Ihrem Herd sauber zünden und brennen. Eine gelb flackernde Flamme deutet auf Verschmutzungen oder eine falsche Luftzufuhr hin. Hier sollte ein Fachmann den Brenner reinigen. Und nicht zuletzt: Suchen Sie rechtzeitig Ihr gelbes Prüfbuch heraus.
Zur Gasprüfung G607 gehört auch der feste Sitz der Gasflaschen. Im Gaskasten müssen die Flaschen aufrecht stehen und fest verzurrt sein. Standardmäßig sind dafür Spannriemen vorgesehen. Wenn Sie bei der Sichtkontrolle bemerken, dass die Riemen ausgefranst sind oder der Kunststoffverschluss brüchig ist, tauschen Sie diese sofort aus. Eine gefüllte Elf-Kilo-Stahlflasche bringt samt Flaschengewicht über 20 Kilogramm auf die Waage. Bei einer Vollbremsung entwickelt diese Masse eine enorme Kraft. Reißt der Gurt, wird die Flasche zum Geschoss im Gaskasten, reißt den Regler ab und beschädigt die Wand Ihres Reisemobils.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: August 2026). Er gilt vor allem für Deutschland - in Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln. Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Wenn es bei Ihnen konkret wird, fragen Sie die zuständige Stelle oder anwaltlichen Rat.
Die Gasanlage ist nicht einfach ein technisches Anhängsel, sondern das Herz der Autarkie. Mit der bestandenen Gasprüfung G607 im Handschuhfach reisen Sie entspannter. Sie wissen, dass Ihre Anlage dem Druck standhält, die Ventile sauber schließen und die Schläuche nicht porös sind. Das beruhigende Klicken, wenn der Kühlschrank auf Gasbetrieb umschaltet, oder das sanfte Rauschen der Heizung in einer kalten skandinavischen Nacht - all das genießen Sie erst dann wirklich, wenn die Technik dahinter kompromisslos sicher ist. Machen Sie den Termin zur Routine vor der großen Fahrt. Es ist die beste Investition in ruhige Nächte auf Ihren Reisen.
Ist die Gasprüfung G607 für private Wohnmobile Pflicht?
Ja. Seit dem 19. Juni 2025 ist die regelmäßige Prüfung der Flüssiggasanlage in Freizeitfahrzeugen in § 60 StVZO geregelt. Sie betrifft auch privat genutzte Reisemobile und Wohnwagen - eine Befreiung allein wegen privater Nutzung sieht die Vorschrift nicht vor.
Wie oft muss die Gasanlage geprüft werden?
Das Wiederholungsintervall beträgt 24 Monate, gerechnet ab dem letzten Prüftermin. Lassen Sie die Frist nicht verstreichen, denn eine Überschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Wann müssen Gasschläuche und Druckregler ausgetauscht werden?
Spätestens zehn Jahre nach dem aufgedruckten Herstellungsdatum, unabhängig vom optischen Zustand. Maßgeblich ist das Herstelldatum auf dem Bauteil, nicht der Einbau. Bei Rissen oder spröden Stellen tauschen Sie sofort.
Wird die Gasprüfung bei der Hauptuntersuchung miterledigt?
Nein, sie läuft getrennt von der Hauptuntersuchung und muss separat beauftragt werden. Prüfen dürfen anerkannte Sachkundige für Flüssiggasanlagen, etwa bei Prüforganisationen, in zertifizierten Fachwerkstätten oder in Prüfzentren.
Darf ich die Gasheizung während der Fahrt betreiben?
Nur dann, wenn Ihre Anlage entsprechend ausgerüstet ist. DIN EN 1949 und das DVGW-Arbeitsblatt G 607 sehen dafür eine Sicherheitsabsperreinrichtung vor, in der Praxis einen Gasdruckregler mit Crashsensor zusammen mit Hochdruckschläuchen mit Schlauchbruchsicherung. Fehlt diese Ausrüstung, bleiben die Flaschenventile während der Fahrt geschlossen. Maßgeblich sind Ihr Aufbauhandbuch und die Angaben des Anlagenherstellers. Auf Fähren und in manchen Tunneln gilt zusätzlich die Vorgabe des Betreibers.
Brauche ich einen Kohlenmonoxid-Melder?
Vorgeschrieben ist er nicht, wir empfehlen ihn aber dringend. Kohlenmonoxid entsteht bei unvollständiger Verbrennung, ist geruchlos und kann im Extremfall lebensgefährlich sein. Montieren Sie den Melder auf Atemhöhe im Schlafbereich.
Was darf im Gaskasten aufbewahrt werden?
Der Gaskasten dient der Aufbewahrung der Gasflaschen. Werkzeug, Keile oder Putzlappen gehören nicht hinein, weil die Entlüftungsöffnung im Boden frei bleiben muss - nur so kann ausströmendes Gas nach unten entweichen.







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